Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) – Foodwagon.at
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Mietverträge zwischen Foodwagon.at (im Folgenden „Vermieter“) und dem Mieter über die zeitweise Überlassung des mobilen Anhängers mit Küchenausstattung (im Folgenden „Foodwagon“). Abweichende Bedingungen des Mieters gelten nur, wenn sie schriftlich vom Vermieter anerkannt wurden.
2. Mietgegenstand und Nutzungsumfang
Der Foodwagon wird ohne Personal vermietet und enthält die auf der Website angeführte Küchenausstattung. Die Nutzung ist ausschließlich am im Mietvertrag vereinbarten Ort zulässig.
Eine Weitervermietung ist nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Vermieters erlaubt. Der Hauptmieter haftet in jedem Fall für sämtliche Schäden oder Verluste, auch bei Nutzung durch Dritte.
3. Mietdauer und Preise
Die Mindestmietdauer beträgt einen Tag. Staffelpreise bei längerer Mietdauer gelten laut individueller Vereinbarung. Lieferung, Abholung und Gasversorgung können optional hinzugebucht werden.
Die Gasversorgung wird nach Verbrauch abgerechnet (mittels Abwiegen der Gasflaschen vor und nach der Vermietung).
4. Übergabe, Rückgabe und Zustand des Mietobjekts
Übergabe und Rückgabe erfolgen jeweils mittels Videoprotokoll. Der Foodwagon ist nach der Nutzung besenrein zu übergeben.
Dazu zählt insbesondere:
• Reinigung des Bodens
Entleeren und Säubern von Mülleimern
Reinigung von Grill- und Kochflächen
Entfernung grober Verschmutzungen an Wänden, Oberflächen und Geräten
Hinweis: Der Foodwagon muss nicht „steril“ übergeben werden, wohl aber in einem hygienischen, ordentlichen Zustand, der eine Weitervermietung ohne Sonderreinigung ermöglicht.
Bei starker Verschmutzung wird eine Reinigungspauschale von EUR 150,– verrechnet.
5. Sicherheit und Nutzungspflichten
Der Mieter verpflichtet sich,
den Foodwagon stets gegen Wegrollen mit Keilen zu sichern,
das Fahrzeug bei jeder Abwesenheit vollständig zu versperren,
keine Umbauten oder Manipulationen an Strom- oder Gasanschlüssen vorzunehmen,
die Nutzung ausschließlich auf dem vereinbarten Gelände vorzunehmen,
sich an geltende Sicherheitsbestimmungen im Umgang mit Gas zu halten (z. B. Gasversorgung nachts schließen, bei Nichtnutzung trennen),
den Foodwagon nicht für illegale oder gefährdende Zwecke zu nutzen.
Eine Nutzung als Lager für Gefahrstoffe, das Grillen mit offenen Flammen im Innenbereich oder das Lagern brennbarer Materialien ist untersagt. Verstöße berechtigen zur sofortigen Vertragsauflösung.
6. Technische Versorgung
Der Foodwagon ist für den Betrieb mit Starkstrom (CEE-Anschluss) und Gasflaschen konzipiert.
Die sachgemäße Handhabung dieser Anschlüsse liegt in der Verantwortung des Mieters. Schäden oder Unfälle, die durch unsachgemäßen Umgang entstehen, gehen vollumfänglich zu Lasten des Mieters.
7. Versicherung und Haftung
Der Foodwagon ist haftpflichtversichert. Der Vermieter haftet nicht für Betriebsunterbrechungen, entgangenen Gewinn oder Folgeschäden beim Mieter.
Der Mieter haftet für alle Schäden, die durch ihn oder ihm zuzurechnende Personen entstehen, einschließlich Diebstahl bei unzureichender Sicherung. Bei Totalverlust (z. B. Diebstahl ohne ordnungsgemäße Versperrung) haftet der Mieter mit dem vollen Wiederbeschaffungswert.
8. Kaution
Der Mieter hinterlegt eine Kaution in Höhe von EUR 1.000,– vor Mietbeginn. Diese wird spätestens sieben Tage nach ordnungsgemäßer Rückgabe auf ein vom Mieter angegebenes Konto überwiesen.
Von der Kaution können u. a. folgende Posten abgezogen werden:
Beschädigungen an Ausstattung oder Technik
fehlende oder defekte Gegenstände
übermäßige Verschmutzung (Reinigungspauschale)
verspätete Rückgabe (Vertragsstrafe)
Die Kaution deckt keine vorsätzlichen Schäden, keine grobe Fahrlässigkeit, keine unsachgemäße Nutzung von Gas/Strom sowie keine Diebstähle durch Dritte ohne ausreichende Sicherung.
9. Stornierung
Eine kostenfreie Stornierung ist bis 4 Kalendertage vor dem vereinbarten Mietbeginn möglich.
Bei späterer Stornierung oder Nichterscheinen wird der volle Mietpreis einbehalten.
10. Verspätete Rückgabe
Bei verspäteter Rückgabe ohne ausdrückliche Zustimmung des Vermieters wird eine Vertragsstrafe von EUR 250,– pro angefangenen Kalendertag verrechnet.
Etwaige Folgeschäden (z. B. Ausfall einer Folgemiete) können zusätzlich geltend gemacht werden.
11. Schäden, Pannen, Reparaturen
Der Mieter ist verpflichtet, Schäden oder Pannen unverzüglich zu melden. Eigene Reparaturversuche sind untersagt. Schäden durch unsachgemäße Selbstreparaturen trägt der Mieter vollständig.
12. Schriftform
Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Schriftform.
13. Schlussbestimmungen
Es gilt österreichisches Recht. Gerichtsstand ist Linz, soweit gesetzlich zulässig.
Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Regelung tritt eine wirtschaftlich möglichst gleichkommende wirksame Regelung in Kraft.